Gebührenminderung


Gebührenminderung

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Lexikon-Eintrag:

Ein Anlass für eine Gebührenminderung ist dann gegeben, wenn ein externer Arzt die Behandlung eines Patienten im Krankenhaus oder einer anderen stationären Einrichtung (z.B. Pflegeeinrichtungen, Altenheime etc.) vornimmt. Diese kurative Behandlung wird dann in der Regel nicht als eine ambulante, sondern als eine stationäre Behandlung angesehen. Der Arzt ist in dem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften dazu angehalten, bei Erstellung seiner Honorarabrechnung für die Krankenkasse hier eine Gebührenminderung vorzunehmen.

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