GebührenordnungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Gebührenordnung regelt die Vergütung für Leistungen von Ärzten durch die Krankenversicherungen. Es wird zwischen drei unterschiedlichen Gebührenordnungen unterschieden: Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte, Zahnärzte werden nach der GOZ und Psychotherapeuten nach der GOP vergütet. Leistungen werden nach festgelegten Gebührensätzen berechnet und, je nach Leistungs- oder Zeitaufwand, mit einem vordefinierten Faktor multipliziert.
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Gebündelte Versicherung.
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