Gebührenordnungfür ZahnärzteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für die Leistungen von Zahnärzten kann ein Punktwert von 5,62421 Eurocent genannt werden. Zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fallen allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende, chirurgische, prophylaktische, prothetische, kieferorthopädische, implantologische, aber auch funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen, sowie Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums und die Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen.
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