Gebündelte VersicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gebündelte Versicherung bezeichnet die Zusammenfassung mehrerer Versicherungsverträge in einem Versicherungsschein, wobei gegen Gefahren mit unterschiedlichen Bedingungen versichert wird. Jedoch sind alle Versicherungen rechtlich selbständige Verträge und können unabhängig voneinander geschlossen oder gekündigt werden. Außerdem gelten für jeden einzelnen Vertrag gesonderte Prämien und Bedingungen.
Der nächste Begriff ist
Gefährdungshaftung / Haftpflicht.
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