Gebrauch Kraftfahrzeug /HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Schadensersatzpflicht jedes Fahrzeughalters, die aus dem Besitz und Gebrauch des Fahrzeugs resultiert, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.
Innerhalb des sog. Deckungsumfangs der KFZ-Haftpflichtversicherung als Risikoversicherung liegen sowohl Personenschäden (Mindestdeckungssumme 2,5 Millionen EUR pro Schadensfall), Sachschäden (Mindestdeckungssumme 500.000 EUR) als auch Vermögensschäden (Mindestdeckungssumme 50.000 EUR).
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