GebrauchtwagenkaufWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Gebrauchtwagen ist ein Fahrzeug, das mindestens einen Vorbesitzer hatte. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist darauf zu achten, das Auto auf den neuen Versicherer umzumelden. Es gilt der Schadensfreiheitsrabatt des Käufers. Auf dem Kaufvertrag sollte die genaue Uhrzeit der Übergabe festgehalten werden, falls es bis zur Ummeldung zu einem Schaden kommt.
Der nächste Begriff ist
Gebührenminderung.
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