Gefährdungshaftung / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Gefährdungshaftung ist ein spezieller Teil der Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist hierbei unabhängig von dem Verschulden des Versicherten. Bestimmtes Verhalten wird gesetzlich erlaubt, auch wenn daraus eventuell Gefahren resultieren, wenn dessen Nutzen größer ist als die Gefährdung. Beispiele sind das Halten eines Haustieres oder der Betrieb eines Kernkraftwerkes. Die Gefährdungshaftung schließt nur Schäden ein, welche sich aus dem direkten Risiko der Handlung ergeben, jedoch nicht solche, die z.B. durch den Einfluss von Naturgewalten entstehen. Für gewöhnlich werden Haftungshöchstgrenzen seitens der Versicherung festgelegt.
Der nächste Begriff ist
Gefahrengruppen.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gefährdungshaftung / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|