Gefährdungshaftung / Haftpflicht


Gefährdungshaftung / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Die Gefährdungshaftung ist ein spezieller Teil der Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist hierbei unabhängig von dem Verschulden des Versicherten. Bestimmtes Verhalten wird gesetzlich erlaubt, auch wenn daraus eventuell Gefahren resultieren, wenn dessen Nutzen größer ist als die Gefährdung. Beispiele sind das Halten eines Haustieres oder der Betrieb eines Kernkraftwerkes. Die Gefährdungshaftung schließt nur Schäden ein, welche sich aus dem direkten Risiko der Handlung ergeben, jedoch nicht solche, die z.B. durch den Einfluss von Naturgewalten entstehen. Für gewöhnlich werden Haftungshöchstgrenzen seitens der Versicherung festgelegt.

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