Gefälligkeitsverhältnis / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Gefälligkeitsverhältnis ist ein Ausdruck aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung. Er kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Leistung, die als Gefälligkeit erbracht wird (also ohne rechtliche Bindung), ein Schaden entsteht und die beteiligten Personen sich daher keiner Haftung unterwerfen wollen. Das Gegenteil zum Gefälligkeitsverhältnis ist das Schuldverhältnis.
Der nächste Begriff ist
Gegenseitige Ansprüche.
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