Gefahrengruppen


Gefahrengruppen

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Lexikon-Eintrag:

Die private Unfallversicherung unterscheidet zwei Gefahrengruppen der Versicherungsnehmer. Zum einen Personen, die keine körperlichen oder handwerklichen Arbeiten erledigen, zum anderen Feuerwehrleute, Polizisten oder auch Artisten. Dieser Personenkreis, der sich täglich in Gefahr begibt und somit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben, müssen einen Risikoaufschlag auf den Versicherungsbeitrag zahlen.

Der nächste Begriff ist Gefahrerhöhung.

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