Gefahrerhöhung


Gefahrerhöhung

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Lexikon-Eintrag:

Im Versicherungswesen bezeichnet man mit der Gefahrenerhöhung das Vorliegen von Umständen, die im Vergleich zu einer normalen Situation die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalls erhöhen. Bei bestimmten Versicherungsarten kann der Eintritt einer Gefahrerhöhung nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Meldepflicht auslösen. Die Versicherung hat dann unter Umständen ein Recht zur Kündigung oder Beitragserhöhung. Das Unterlassen der Meldung kann eine Obliegenheitsverletzung sein.

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