Gefahrerhöhung/ GeschäftsgebäudeversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Eine Geschäftsgebäudeversicherung deckt je nach Vertrag Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden, Glasbruch und Mietverlust ab. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungswert regelmäßig anpassen und alle gefahrerheblichen Umstände anzeigen. Eine Gefahrerhöhung liegt z.B. dann vor, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder bei Baumaßnahmen ein Notdach erforderlich ist.
Der nächste Begriff ist
Gefahrminderung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gefahrerhöhung/ Geschäftsgebäudeversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|