Gefahrerhöhung/ Geschäftsgebäudeversicherung


Gefahrerhöhung/ Geschäftsgebäudeversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Eine Geschäftsgebäudeversicherung deckt je nach Vertrag Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden, Glasbruch und Mietverlust ab. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungswert regelmäßig anpassen und alle gefahrerheblichen Umstände anzeigen. Eine Gefahrerhöhung liegt z.B. dann vor, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder bei Baumaßnahmen ein Notdach erforderlich ist.

Der nächste Begriff ist Gefahrminderung.

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