Gefahrminderung


Gefahrminderung

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Lexikon-Eintrag:

Die Gefahrminderung bei Versicherungen sagt aus, dass der Versicherte sich verpflichtet, mögliche Gefahren abzuwehren, ihnen vorzubeugen oder im Schadensfall zu verhindern, dass der Schaden zu groß wird. Beispielsweise kann durch den Einbau eines Rauchmelders die Gefahr eines Großbrandes minimiert werden. Stellt die Versicherung im Schadensfall fest, dass der Versicherte eine solche Schadensprävention ignoriert hatte, so kann die Versicherung es ablehnen für entstandenen Schaden aufzukommen.

Der nächste Begriff ist Gefahrstandspflicht.

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