Gefahrstandspflicht


Gefahrstandspflicht

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Gefahrstandspflicht bezeichnet die Obliegenheit eines Versicherungsnehmers, nach Abschluss eines Versicherungsvertrages keine Gefahrerhöhung ohne Zustimmung des Versicherers vorzunehmen oder diese durch einen Dritten zu dulden oder diesem zu gestatten. Treten gefahrerhebliche Umstände ein, so hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen.

Der nächste Begriff ist Gefälligkeitsverhältnis / Haftpflicht.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gefahrstandspflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.