Gegenseitige AnsprücheWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Gegenseitige Ansprüche ergeben sich aus Verträgen, die zwei oder mehrere Vertragspartner miteinander schließen. Der Verzicht auf gegenseitige Ansprüche erfolgt durch einen Aufhebungsvertrag. Eine Neuregelung gegenseitiger Ansprüche erfordert ebenfalls den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, in den eine entsprechende Ausgleichsklausel aufgenommen werden muss.
Der nächste Begriff ist
Gehaltserhöhung.
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