GehaltserhöhungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Gehaltserhöhungen sind im Tarifvertrag festgelegt. Durch rückwirkende Gehaltserhöhungen kann es zu Nachzahlungen kommen. Auch diese Nachzahlungen werden grundsätzlich auf die Abrechnungszeiträume verteilt, für die sie bestimmt sind. Der Arbeitnehmer muss die Forderungen schriftlich geltend machen, da sie sonst innerhalb einer bestimmten Frist verfallen.
Der nächste Begriff ist
Gehaltsfortzahlung.
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