Gehaltsfortzahlung


Gehaltsfortzahlung

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Lexikon-Eintrag:

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit steht dem Arbeitnehmer über einen Zeitraum von sechs Wochen der Lohn in voller Höhe zu, dies ist eine sogenannte Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung. Falls innerhalb der sechs Wochen eine neue Krankheit auftritt, welche ebenfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, verlängert sich die Anspruchsdauer der Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung nicht. Zahlungen über den Zeitraum hinaus werden im Arbeitsvertrag geregelt.

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