GehaltsfortzahlungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit steht dem Arbeitnehmer über einen Zeitraum von sechs Wochen der Lohn in voller Höhe zu, dies ist eine sogenannte Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung. Falls innerhalb der sechs Wochen eine neue Krankheit auftritt, welche ebenfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, verlängert sich die Anspruchsdauer der Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung nicht. Zahlungen über den Zeitraum hinaus werden im Arbeitsvertrag geregelt.
Der nächste Begriff ist
Geldschrank.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gehaltsfortzahlung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|