Gemeiner Wert / Wohngebäude


Gemeiner Wert / Wohngebäude

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Lexikon-Eintrag:

Der gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis eines Wohngebäudes, nachdem dieses z.B. zerstört oder beschädigt wurde. Er unterscheidet sich deutlich vom Neuwert (Neubauwert) oder auch Zeitwert (Neuwert - Wertminderung). Der gemeine Wert kann in der Wohngebäudeversicherung als Versicherungswert vereinbart werden.

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