Gemeiner Wert / WohngebäudeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Der gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis eines Wohngebäudes, nachdem dieses z.B. zerstört oder beschädigt wurde. Er unterscheidet sich deutlich vom Neuwert (Neubauwert) oder auch Zeitwert (Neuwert - Wertminderung). Der gemeine Wert kann in der Wohngebäudeversicherung als Versicherungswert vereinbart werden.
Der nächste Begriff ist
Gemeinschaftspraxis.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gemeiner Wert / Wohngebäude weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|