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Lexikon-Eintrag:Eine gesetzliche Krankenversicherung sichert eine vertragsärztliche Versorgung zu und diese muss in jedem Fall genehmigt werden. Dabei müssen die Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, bedürfen auch der Genehmigung der Krankenversicherung. Die Prüfung erfolgt durch die jeweiligen Kassen. Der grundlegende Leistungsumfang wird vom Gesetzgeber festgelegt.
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General Average.
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