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Lexikon-Eintrag:Die Generalpolice zählt zu einer gebräuchlichen Form der Warentransportversicherung. Die Generalpolice bezeichnet einen Rahmenvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, durch welchen alle aufgeführten Güter und Reisen zu einem Versicherungsumfang, welcher vorher nach kaufmännischen Grundsätzen vereinbart wurde, durch die Versicherung geschützt sind.
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