Generalpolice


Generalpolice

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Generalpolice zählt zu einer gebräuchlichen Form der Warentransportversicherung. Die Generalpolice bezeichnet einen Rahmenvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, durch welchen alle aufgeführten Güter und Reisen zu einem Versicherungsumfang, welcher vorher nach kaufmännischen Grundsätzen vereinbart wurde, durch die Versicherung geschützt sind.

Der nächste Begriff ist Generalversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Generalpolice weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.