GenerationenvertragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff "Generationenvertrag" wird in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet und bezeichnet das der Rentenversicherung zugrunde liegende Prinzip. Er ist kein schriftlich niedergelegter Vertrag. Er besagt, dass die Rentenbeiträge der arbeitenden Generation nicht für deren eigene, spätere Rentenfinanzierung zurückgelegt, sondern für die laufenden Renten der älteren Generation verwendet werden. Wegen der zunehmenden Zahl an Rentenbeziehern und der abnehmenden Zahl an jüngeren Beitragszahlern wird die Finanzierung der Renten allein durch den Generationenvertrag zunehmend schwieriger.
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Generika.
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