GerichteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Gerichte im eigentlichen Sinne bezeichnet man eine unabhängige Stelle oder ein unabhängiges Organ, das durch die geltende Gesetzgebung autorisiert/berufen ist, bei rechtlichen Auseinandersetzungen zweier oder mehrerer Parteien eine rechtsgültige Entscheidung, den so genannten Schiedsspruch, zu fällen.Schadensregulierungsansprüche in Versicherungsangelegenheiten können, sofern sich die beteiligten Parteien nicht außergerichtlich einigen können, in einem Gerichtsprozess vor dem zuständigen Gericht verhandelt und von dem oder den gerichtsvorsitzenden Richter entschieden werden. Entsprechend der Sachlage eines strittigen Schadensersatzansprüche in Versicherungsangelegenheiten kann das zuständige Landgericht, Verkehrsgericht oder andere Gerichtsinstanzen zuständig sein.
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