GerichtsstandWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Gerichtsstand bezeichnet den Ort des zuständigen Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten. Wenn nicht anders angegeben, ist der Gerichtsstand entweder der Wohnsitz oder der Firmensitz der angeklagten Person bzw. der angeklagten Firma. In einigen Fällen ist es auch möglich, dass der Gerichtsstand sich in dem Bezirk befindet, in dem die Straftat begangen wurde.
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