GeringfügigBeschäftigteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die geringfügige Beschäftigung (auch "Minijob") ist laut dem deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem entsprechend niedrigen Lohn oder mit nur kurzer Dauer (der sog. kurzfristigen Beschäftigung).
Für diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gelten andere Regeln als für normale Arbeitsverhältnisse. Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, wie auch Teilzeitjobs und Aushilfsjobs, müssen ebenfalls der Sozialversicherung gemeldet werden.
Der nächste Begriff ist
Geringfügigbeschäftigte Rentner.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu GeringfügigBeschäftigte weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|