Geringfügigbeschäftigte RentnerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wenn Rentner einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, so ist diese in der Regel nicht versicherungspflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt entsprechend der Festlegungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse eingehalten werden bzw. die Zweimonatsgrenze bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht überschritten wird.
Der nächste Begriff ist
Geringfügigbeschäftigte Schüler.
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