Geringfügigbeschäftigte StudentenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für Studenten, die neben ihrem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausüben, ist diese versicherungsfrei, solange sie maximal 20 Stunden (während des Semesters) in der Woche arbeiten und weniger als 400€ im Monat verdienen. Eine Versicherungspflicht besteht, sobald diese Grenzen überschritten werden. Dann sind auch Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.
Zu diesen sog. Minijobs gehören auch kurzfristige Beschäftigungen, die weniger als 2 Monate oder 50 Tage im Jahr ausgeübt werden.
Der nächste Begriff ist
Geringfügigentlohnte Beschäftigungen.
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