Geringfügigentlohnte BeschäftigungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis auf Niedriglohnbasis für das besondere Versicherungsregeln und Prozentsätze gelten. Arbeitnehmer sind nicht automatisch gesetzlich rentenversichert, können diese aber auf Wunsch in Anspruch nehmen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber jedoch in die Versicherung des Arbeitnehmers ein.
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