GeringverdienerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Geringverdiener haben ein Einkommen von maximal 400 Euro im Monat. Anders als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen zahlen sie nicht die Hälfte der Versicherungsbeiträge, sondern der Arbeitgeber übernimmt alles in Form
einer Pauschale für Steuern und Versicherung (Minijob-Regelung). Auszubildende sind von der Regelung ausgenommen.
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Geringverdienergrenze.
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