GeringverdienergrenzeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die derzeitige Geringverdienergrenze liegt bei 400 Euro im Monat. Unterhalb dieser Grenze brauchen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, da diese vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. Kommen einmalige (nicht: regelmäßige!) Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen dazu, die mit dem Einkommen zusammen die Grenze überschreiten, fallen für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge an. Hierbei sind jedoch nur für die Beträge oberhalb der 400-Euro-Grenze die Beiträge zu entrichten.
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Gerling Pensionsfonds für die Wirtschaft AG.
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