Geringverdienergrenze


Geringverdienergrenze

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Lexikon-Eintrag:

Die derzeitige Geringverdienergrenze liegt bei 400 Euro im Monat. Unterhalb dieser Grenze brauchen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, da diese vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. Kommen einmalige (nicht: regelmäßige!) Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen dazu, die mit dem Einkommen zusammen die Grenze überschreiten, fallen für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge an. Hierbei sind jedoch nur für die Beträge oberhalb der 400-Euro-Grenze die Beiträge zu entrichten.

Der nächste Begriff ist Gerling Pensionsfonds für die Wirtschaft AG.

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