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Lexikon-Eintrag:Ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und mehreren Landesverbänden der Krankenkassen. Diese Verträge liegen in öffentlich-rechtlicher Form vor und können jederzeit eingesehen werden. Die Verträge umfassen u.a. Regelungen bezüglich der vertragsärztlichen Versorgung und der Gesamtvergütung der Krankenkassen. Allgemeine Inhalte sind im Bundesmantelvertrag festgehalten.
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