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Lexikon-Eintrag:Geschädigter ist der, der bei einem Ereignis einen wirtschaftlichen oder körperlichen Schaden erlitten hat. In der Regel hat er per Gesetz oder auch aus Vertragsbestimmungen Anspruch auf angemessenen Ersatz des ihm entstandenen Schadens, entweder durch Leistung einer Zahlung in bestimmter Höhe oder durch Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
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Geschäftsfähigkeit.
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