GeschäftsfähigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Geschäftsfähigkeit erlaubt, ein Rechtsgeschäft durch selbständiges Handeln rechtswirksam abschließen zu können. Abgesehen von Ausnahmen gelten Erwachsene ab 18 Jahren als volljährig und damit geschäftsfähig. Damit müssen diese dann auch Rechte und Pflichten übernehmen. Eine beschränkte Geschäftsfähigkeit gilt bei Kindern, beispielsweise in Bezug auf Erbschaften. Geisteskranke oder Personen mit krankhaft eingeschränkter Geistestätigkeit, deren freie Willensbildung dauerhaft beeinträchtigt ist, sind nicht geschäftsfähig und bedürfen eines gesetzlichen Vertreters.
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