Geschäftsplan


Geschäftsplan

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Lexikon-Eintrag:

Im Geschäftsplan einer Versicherung werden die rechtlichen, versicherungstechnischen und finanziellen Grundlagen des Unternehmens festgelegt. Mit dessen Hilfe kann die Versicherungsaufsicht vorbeugende Kontrolle darüber ausüben, ob der Geschäftsbetrieb die Einhaltung der Rechtsordnung gewährleisten kann, ausreichend für die Belange der Versicherten sorgt und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherstellen kann. Ein Geschäftsplan ist erforderlich, um eine Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb zu erhalten.

Der nächste Begriff ist Gesellschafter-Geschäftsführer.

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