GeschäftsplanWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Im Geschäftsplan einer Versicherung werden die rechtlichen, versicherungstechnischen und finanziellen Grundlagen des Unternehmens festgelegt. Mit dessen Hilfe kann die Versicherungsaufsicht vorbeugende Kontrolle darüber ausüben, ob der Geschäftsbetrieb die Einhaltung der Rechtsordnung gewährleisten kann, ausreichend für die Belange der Versicherten sorgt und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherstellen kann. Ein Geschäftsplan ist erforderlich, um eine Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb zu erhalten.
Der nächste Begriff ist
Gesellschafter-Geschäftsführer.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Geschäftsplan weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|