Geschäftsplanmäßige ErklärungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Schriftliche Erklärungen der Versicherungsunternehmen werden als geschäftsplanmäßige Erklärungen (gE) bezeichnet. In den meisten Fällen sind diese Erklärungen noch nicht im Geschäftsplan der Versicherungsunternehmen enthalten. In einem Zulassungs- oder Geschäftsplanänderungsverfahren werden sie bei der Aufsichtsbehörde eingereicht. Durch Geschäftsplanmäßige Erklärungen wird seitens der Versicherungsunternehmen ein momentaner oder zukünftiger Zustand festgelegt.
Der nächste Begriff ist
Gesetzliche Pflegeversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Geschäftsplanmäßige Erklärungen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|