Geschäftsplanmäßige Erklärungen


Geschäftsplanmäßige Erklärungen

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Lexikon-Eintrag:

Schriftliche Erklärungen der Versicherungsunternehmen werden als geschäftsplanmäßige Erklärungen (gE) bezeichnet. In den meisten Fällen sind diese Erklärungen noch nicht im Geschäftsplan der Versicherungsunternehmen enthalten. In einem Zulassungs- oder Geschäftsplanänderungsverfahren werden sie bei der Aufsichtsbehörde eingereicht. Durch Geschäftsplanmäßige Erklärungen wird seitens der Versicherungsunternehmen ein momentaner oder zukünftiger Zustand festgelegt.

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