Gesellschafter-GeschäftsführerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Gesellschafter einer GmbH, der zum Geschäftsführer der GmbH wird, nimmt die Position eines Gesellschafter-Geschäftsführers ein. Dadurch entsteht ein abhängiges Arbeitsverhältnis des Gesellschafters zur GmbH, und er erhält Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Zuge dessen muss die angemessene Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einem Fremdvergleich standhalten, und es muss geprüft werden, ob auch ein firmenfremder Geschäftsführer diese Entlohnung erhalten hätte. Dabei werden Festgehalt, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachbezüge für die Überprüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts herangezogen.
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