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Lexikon-Eintrag:Krankenkassen sind Träger der Krankenversicherung. Unter gesetzlichen Krankenkassen versteht man die Unternehmen, die die im fünften Buch des Sozialgesetzbuches festgeschriebenen Leistungen erbringen. Die Beiträge zur Versicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Bei gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man zwischen der AOK, BKK, IKK, LKK, der Knappschaft und den Ersatzkassen.
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