GesetzlicheKrankenkassen


GesetzlicheKrankenkassen

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Krankenkassen sind Träger der Krankenversicherung. Unter gesetzlichen Krankenkassen versteht man die Unternehmen, die die im fünften Buch des Sozialgesetzbuches festgeschriebenen Leistungen erbringen. Die Beiträge zur Versicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Bei gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man zwischen der AOK, BKK, IKK, LKK, der Knappschaft und den Ersatzkassen.

Der nächste Begriff ist Gesetzliche Krankenversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu GesetzlicheKrankenkassen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.