GesetzlicheObliegenheiten / KFZ-VersicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mit Gesetzlichen Obliegenheiten beschreibt man die vom Versicherungsnehmer zu erfüllende Pflichten, die allerdings nicht erzwungen werden dürfen (wie z.B. Rechtspflichten), dennoch entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes sind. Man unterscheidet gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten, die entweder ein Tun oder ein entsprechendes Unterlassen erfordern.
Des Weiteren werden Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten zum Großen Teil gesetzlich geregelt (z.B. Gefahrerhöhung) oder aber vertraglich geregelt. In einem solchen Fall dürfen die Rechtsfolgen der in §6 VVG vorgegeben Grenzen jedoch nicht nachteilig für den Versicherungsnehmer ausgelegt werden.
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GesetzlichePflegeversicherung.
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