GesetzlicheUnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Unfallversicherung, ein Zweig der Sozialversicherung, dient als Pflichtversicherung dazu, Gesundheitsschäden infolge von versicherten Tätigkeiten zu versichern. Sie muss also Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren absichern, die Gesundheit des Versicherten nach Eintritt eines Versicherungsfalles wiederherstellen bzw. für eine Entschädigung der Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen sorgen.
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Gesundheitsförderung.
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