Gesundheitsreformgesetz


Gesundheitsreformgesetz

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ist am 01.01.1989 in Kraft getreten und hatte den Zweck und das Ziel einer Strukturreform im Gesundheitswesen. Mit dem GRG wurde das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Allerdings konnten die Versicherungsbeiträge nicht langfristig stabilisiert und die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend verbessert werden. Das GRG wurde daher inzwischen durch das Gesundheitsstrukturgesetz abgeändert.

Der nächste Begriff ist Gesundheitsstrukturgesetz.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gesundheitsreformgesetz weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.