GesundheitsreformgesetzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ist am 01.01.1989 in Kraft getreten und hatte den Zweck und das Ziel einer Strukturreform im Gesundheitswesen. Mit dem GRG wurde das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Allerdings konnten die Versicherungsbeiträge nicht langfristig stabilisiert und die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend verbessert werden. Das GRG wurde daher inzwischen durch das Gesundheitsstrukturgesetz abgeändert.
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Gesundheitsstrukturgesetz.
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