Gewährleistungsansprüche / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im BGB ist die Gewährleistung bei Sachmangel gesetzlich geregelt. Besteht bei Ablieferung der Kaufsache ein Sachmangel richten sich die Ansprüche an den Verkäufer und nicht an den Hersteller des Produktes. Der Verkäufer haftet für den Schaden. Diese Rechte können nicht zum Nachteil des Verbrauchers eingeschränkt werden.
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Gewährleistungsfristen / Haftpflicht.
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