GewährleistungshaftungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Einen Gegenstand kaufen und reklamieren, ist für jeden Verbraucher natürlich. Jedoch viele kennen ihre Rechte nicht. Eine Garantie besteht in den meisten Fällen, jedoch ist nicht immer klar, welche Ansprüche wirklich dahinter stecken. Die Garantie kann freiwillig gegeben werden, dagegen ist die Gewährleistungshaftung ein gesetzlich feststehender Anspruch,der beim Verkäufer geltend gemacht werden kann, wenn bei der Übergabe des Gegenstandes schon ein Fehler aufgetreten ist.
Der nächste Begriff ist
Gewinnanteile.
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