GewinnanteileWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Versicherer ist dazu verpflichtet, den Prämienbedarf rechtlich zu kalkulieren. Wenn der Schaden- und Kostenverlauf günstiger ist, entstehen Überschüsse, auf welche der Versicherte Anspruch hat. Die zuständige Aufsichtsbehörde (BaFin) gibt eine Mindestausschüttung von 90 Prozent der Gewinnanteile an die Versicherten vor.
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Gewinnbeteiligung.
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