GewinnbeteiligungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Erwirtschaftet ein Versicherungsunternehmen einen Gewinnüberschuss, so kann er seine Kunden über die Gewinnbeteiligung daran teilhaben lassen. Dieser Gewinnüberschuss kann auf verschiedenen Wegen an die Kunden weitergegeben werden. So können beispielsweise die Beiträge gesenkt sowie die Aufbauleistung oder die Todesfallsumme erhöht werden.
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