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Lexikon-Eintrag:Im Falle eines Glasbruchs sind, durch die Haftpflichtversicherung, unter anderem, folgende Schäden gedeckt:
1. Aquarien und Terrarien aus Glas
2. verbaute Glasgegenstände (z.B. Profilbaugläser)
3. gläserne Wohnungseinrichtungsgegenstände
4. gläserne Scheiben und Platten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. Fensterscheiben)
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Glasversicherung.
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