Gleichartige Versorgung - Zahnersatz


Gleichartige Versorgung - Zahnersatz

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Lexikon-Eintrag:

Möchte der Patient beim Zahnersatz mehr als nur die Basis-Variante, muss er zuzahlen. Bei der sogenannten gleichartigen Versorgung wird als Grundleistung eine Regelversorgung durchgeführt und die zusätzliche Leistung extra berechnet. So berechnet beispielsweise bei einer Krone mit Keramikverblendung der Zahnarzt den Mehraufwand für den zahnfarbenen Keramiküberzug, die Kassen zahlen allerdings nur die Regelleistung, also eine Vollgusskrone. Alle über die Regelleistung hinausgehenden Varianten muss der Patient zusätzlich zum Eigenanteil bezahlen.

Der nächste Begriff ist Gleichordnungskonzern.

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