Gliedertaxe


Gliedertaxe

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Lexikon-Eintrag:

Die Gliedertaxe dient als Maßstab zur Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Dabei wird zwischen zwei Gliedertaxen unterschieden: 1. Normale Gliedertaxe und 2. Gliedertaxe für Heilberufe. Die normale Gliedertaxe macht den Invaliditätsgrad deutlich, der bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit entsteht (Beispielsweise 20% Invaliditätsgrad beim Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Daumens). Bei Angehörigen eines Heilberufes gibt es eine gesonderte Gliedertaxe (Beispielsweise 60% Invaliditätsgrad beim Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Daumens oder Zeigefingers).

Der nächste Begriff ist Gliom.

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