Große HavereiWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Allgemein versteht man unter einer Haverei eine Betriebsstörung, die in Zusammenhang mit einem Wasserfahrzeug (z.B. Schiff) verursacht wird. Dabei fügt der Kapitän, bei der Großen Haverei, der Ladung oder dem Schiff vorsätzlich einen Schaden zu, sofern sich das Schiff oder die Passagiere in einer Gefahrensituation befinden und Ladung und Schiff gerettet werden können.
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Großgeräte.
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