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Lexikon-Eintrag:Mit einer Anwartschaft kann sich ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung, der erst in der Zukunft benötigt wird, sichern. Man muss jedoch das Höchstaufnahmealter beachten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht nötig. Man unterscheidet zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung. Bei der großen Anwartschaft wird der später zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet, während bei der kleinen Anwartschaft der spätere Beitrag für den gewünschten Versicherungsschutz nach dem dann erreichten Alter berechnet wird.
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Große Haverei.
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