GroßgeräteausschussWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Jedes Bundesland oder eine Region eines Landes stellt Vertreter aus Krankenhäusern, Vertragsärzten und Krankenkassen für den Zusammenschluss zum Großgeräteausschuss. Die Hauptaufgaben des Ausschusses sind Abstimmungen über den Bedarf und den Standort von medizinischen Großgeräten. Ebenso sind sie für die Finanzierung solcher Großgeräte verantwortlich.
Der nächste Begriff ist
Grundfähigkeitsversicherung.
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