Grobe Fahrlässigkeit / WohngebäudeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch grobe Fahrlässigkeit können ansonsten abgesicherte Versicherungsleistungen abgelehnt werden. Der Versicherungsnehmer hat durch sein unachtsames Verhalten einen Versicherungsschaden bewusst in Kauf genommen. Ein typisches Beispiel ist ein nicht korrekt verschlossenes Fenster, durch das ein Einbrecher in eine Wohnung gelangen konnte. Die Versicherung ist in diesem Falle nicht mehr verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
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