Grundeigentümer HaftungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Grundeigentümer haftet für alle Gefahren, die von seinem Grundstück und der daraufstehenden Immobilie ausgehen. Auch auf öffentlichem Grund ist er haftungspflichtig für Gegenstände, die zum Zwecke der Haus- und Grundstücksrenovierung dort abgestellt werden (z.B. Baugerüste, Toilettenhäuschen für Bauarbeiter etc.). Im Schadensfall bietet eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtung Schutz gegen Schadensersatzansprüche.
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Grundlagen des Patientenschutzes.
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